DIE NEUTRALE ANLAUFSTELLE FÜR IHRE MITARBEITER, KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNER

Rechtsverstöße von Wirtschaftsunternehmen und ihren Verantwortlichen oder Mitarbeitern finden immer öfter die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Der Imageschaden ist oft enorm - egal ob die Vorwürfe stimmen oder nicht.

Für Unternehmen, die Konflikte in und rund um ihr Unternehmen rasch behoben und Ungereimtheiten neutral, vertrauensvoll und mit Fingerspitzengefühl behandelt wissen wollen, bieten wir unsere Services als externe Anlaufstelle an.
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SO FUNKTIONIERT DIE OMBUDSSTELLE*

  • Hinweis langt ein

    Der Hinweis einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, von Kunden oder Geschäftspartnern zu einem Gesetzesverstoß oder einem Verstoß gegen interne Compliance Regeln langt bei der Ombudsstelle ein. Die Ombudsfrauen können telefonisch, per Mail oder per Online-Formular erreicht werden.


    Hinweise können sowohl offen als auch anonym an die Ombudsstelle herangetragen werden. Sie werden in jedem Fall vertraulich behandelt und nur dann an das betreffende Unternehmen kommuniziert, wenn dies der Hinweisgeber/die Hinweisgeberin ausdrücklich wünscht.

  • Hinweis wird geprüft

    Zunächst prüfen die Ombudsfrauen, ob der Hinweis ein Thema betrifft, das in die Zuständigkeit der Ombudsstelle fällt. Im Falle von Kundenreklamationen oder sonstigen Anfragen, werden die Hinweisgeber an die korrekten internen Servicestellen des betreffenden Unternehmens weitergeleitet. 


    Handelt es sich um ein Compliance-Thema, werden die Ombudsfrauen entsprechend tätig.

  • HinweisgeberIn wird beraten

    Sofern der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin ein Beratungsgespräch im Zusammenhang mit einem möglichen oder konkreten Regelverstoß wünscht, ist dies jederzeit kostenlos und vertraulich möglich. 


    Die Ombudsfrauen sind dem Unternehmen gegenüber nicht zur Offenlegung verpflichtet. Es folgen keinerlei Konsequenzen, wenn sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bzw ein Kunde oder Geschäftspartner an die Ombudsstelle wendet. 


  • Unternehmen wird (auf Wunsch) miteinbezogen

    Nur wenn der ausdrückliche Wunsch der Hinweisgeberin bzw des Hinweisgebers besteht, wird das Unternehmen bzw einzelne Vertrauenspersonen innerhalb des Unternehmens in die Angelegenheit miteinbezogen.


    Gemeinsam erarbeiten Hinweisgeber, Unternehmen und Ombudsfrauen eine Lösung.

* Der Ablauf kann individuell auf die Bedürfnisse eines Unternehmens abgestimmt werden.

LERNEN SIE UNS KENNEN


CHRISTINA TOTH

Rechtsanwältin und
Ombudsfrau
Christina Toth ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Sport- und Tierrecht sowie Compliance. 

PATRICIA HOFMANN

Rechtsanwaltsanwärterin und Ombudsfrau
Patricia Hofmann ist Rechtsanwaltsanwärterin und seit vielen Jahren im Bereich Familien- und Strafrecht tätig.

JULIA KLAMING

Juristische Mitarbeiterin und Ombudsfrau
Julia Klaming ist juristische Mitarbeiterin und spezialisiert in den Bereichen IT- und Dateschutzrecht. 

DIE VORTEILE FÜR IHR UNTERNEHMEN

VERTRAUEN

Förderung des Vertrauens innerhalb des Unternehmens und außerhalb mit Dritten.

HAFTUNG

Minimierung von Haftungsrisiken für Unternehmensverantwortliche.

COMPLIANCE

Vermeidung von Fehlverhalten im Unternehmen.

INTEGRITÄT

Behandlung eines jeden Hinweises mit höchster Diskretion und Integrität. 
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